Eignungsprüfung
(Feststellung der besonderen studiengangbezogenen Eignung)
Die Anmeldefrist für den Eignungstest zum Wintersemester 2009/10 endet am 31. März 2009. Später eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Einladung zur Feststellung der besonderen studiengangbezogenen Eignung erhalten sie unabhängig vom Zeitpunkt des Einganges ihrer Anmeldung rechtzeitig per Post.
Aufgenommen werden nur Studierende im 1. Semester jeweils zum Wintersemester. Ein Studienwechsel oder Quereinsteigen ist grundsätzlich nicht möglich.
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